Datennutzungsrichtlinien
Die Datenabgabe und Datenverwendung wird durch die gemeinsamen Richtlinien betreffend Eigentum, Weitergabe und Verwendung von Beobachtungsdaten der nationalen Datenzentren geregelt. Alle Datenbezüger verpflichten sich zur Einhaltung der Nutzungsbedingungen.
Gemeinsame Richtlinien der nationalen Datenzentren
Seit dem 1. Januar 2025 wurden die Richtlinien aktualisiert und mit drei Anhängen ergänzt, darunter insbesondere Listen sensibler Arten, Neobiota und Schädlinge.
Anhänge
Liste der für die Schweiz als sensibel eingestuften Arten, Stand 01-01-2025
Liste der Neobiota mit Weitergabe der Daten in hoher Auflösung, Stand 01-01-2025
Liste der Pflanzen-, Material- und Hygieneschädlinge, deren Melde- und Standortdaten als vertraulich eingestuft werden, Stand 01-01-2025
Die Deontologie 2025 unterscheidet nicht mehr zwischen nationaler und internationaler Öffentlichkeit: Schweizer Daten zirkulieren auf dem 5x5km-Raster, mit Ausnahme der sensiblen Arten.
Keine pauschale Freigabe hochaufgelöster Daten zu Neobiota
Daten zu Neobiota werden nicht pauschal in hoher Auflösung und Detaillierung freigegeben. Der Entscheid zu einer allfälligen Freigabe geographisch hochaufgelöster Angaben für Neobiota obliegt dem zuständigen Datenzentrum und erfolgt artspezifisch. Entsprechend gehandhabte Arten werden gelistet.
Sensible Arten als Liste vorliegend
Der Umgang mit sensiblen Arten und Daten wird näher erläutert. Die Arten sind mehreren Sensitivitätsstufen zugewiesen (Chapman AD. 2020. Current Best Practices for Generalizing Sensitive Species Occurrence Data https://doi.org/10.15468/doc-5jp4-5g10). Neu stehen zwei Listen zur Verfügung («Liste der für die Schweiz als sensibel eingestuften Arten», «Liste der Pflanzen-, Material- und Hygieneschädlinge, deren Melde- und Standortdaten als vertraulich eingestuft werden»).
Der Text wurde überarbeitet und nimmt Bezug auf die wichtigsten Bezugskanäle (zwischenstaatlicher Austausch von Biodiversitätsdaten über die Open Access Infrastruktur GBIF; Zugriff auf Daten für Bund, Kantone und Administrationen der Schutzgebiete über die Expertenapplikation VDC der WSL; Datenanfragen). Das Dokument wurde um ein Glossar der wichtigsten Fachbegriffe erweitert.
Grundsätze zur Nutzung und Veröffentlichung von Berichten und Karten
Im Rahmen von Projekten, die auf InfoSpecies bereitgestellten Daten basieren, müssen strenge Regeln eingehalten werden, um die Vertraulichkeit, die Qualität und die ethische Nutzung der Daten zu gewährleisten. Ein spezielles Merkblatt beschreibt die Grundsätze zur Nutzung und Veröffentlichung von Berichten und Karten, die auf InfoSpecies-Daten basieren.
Diese Empfehlungen dienen Auftraggebern, Beauftragten oder Projektpartnern als Leitfaden für eine verantwortungsvolle und den bewährten Praktiken entsprechende Nutzung.
eingehalten werden, um die Vertraulichkeit, die Qualität und die ethische Nutzung der Daten zu gewährleisten. Ein spezielles Merkblatt beschreibt die Grundsätze für die Nutzung und Veröffentlichung von Berichten und Karten, die auf InfoSpecies-Daten basieren.