Rechtliche Grundlagen

Massgebende rechtliche Grundlagen zum Umgang mit invasiven gebietsfremden Arten sind zurzeit in mehreren Spezialgesetzgebungen der verschiedenen Sektoralpolitiken verankert. Das Bundesamt für Umwelt BAFU ist in diesen Belangen federführend.

Die Strategie der Schweiz zu invasiven gebietsfremden Arten (BAFU, 2016) beschreibt und konkretisiert nationale Regelungen und internationale Verpflichtungen bezüglich invasiver gebietsfremder Arten und zeigt die erforderlichen Massnahmen auf. InfoSpecies unterstützt das Bundesamt für Umwelt BAFU bei den Arbeiten, die für die Umsetzung dieser Massnahmen eine Voraussetzung sind: Erfassung von Daten und Datenfluss, Beratung und Öffentlichkeitsarbeit, Erarbeiten von Grundlagen sowie Durchführen von Weiterbildungskursen. 

Gesetze und Verordnungen, die alle Gruppen betreffen: 
-> Umweltschutzgesetz (Art. 1, 29)
-> Information zur Revision des Umweltschutzgesetztes betreffend invasiven Arten
-> Freisetzungsverordnung (Art. 4,5,6,15, 16, 49,52; Anhang 2: Liste verbotene gebietsfremde Arten)
-> Natur- und Heimatschutzgesetz NHG (Art. 23: Bewiligungspflicht)
-> Einschliessungsverordnung ESV (Art. 5 Einschliessungspflicht)

Eine detaillierte Übersicht über Staatsverträge, Bundesgesetze und Verordnungen, die den Umgang mit invasiven gebietsfremden Arten direkt oder indirekt regeln, ist in der Strategie der Schweiz zu invasiven gebietsfremden Arten und in der Broschüre «Invasive gebietsfremde Pflanzen früh erkennen – sofort handeln» enthalten.