Zahlen zur Artenvielfalt der Schweiz

Abbildung 1: Darstellung (nicht massstabsgetreu) der Artenvielfalt in der Schweiz. Quelle: Synthese der Roten Listen, Bundesamt für Umwelt (BAFU), 2023, Bern.

Aktueller Wissensstand

Es wird geschätzt, dass es in der Schweiz 85 180 einheimische mehrzellige Arten gibt. Derzeit sind 56 009 bekannt (Stand: 2022), davon sind 53 % Insekten (Abbildung 1 & 2)!

Anhand aller Roten Listen wurde das Aussterberisiko für insgesamt 10 844 Arten bewertet, was etwa 20 % der bekannten Arten entspricht (Abbildung 1). Allerdings wurden nur 

  • 10 % der Insektenarten
  • 32 % der Pilzarten
  • 41 % der Flechtenarten
Abbildung 2: Anteil der in der Schweiz bekannten einheimischen Arten nach Organismengruppen. Quelle: Synthese der Roten Listen, Bundesamt für Umwelt (BAFU), 2023, Bern.

bewertet. Bei Pflanzen, Moosen und Wirbeltieren liegt dieser Wert bei fast 100 %.

Stand des Gefährdungsgrads

Mehr als ein Drittel der bewerteten Arten sind bedroht, während 12 % potenziell bedroht sind. Der Anteil der bedrohten oder ausgestorbenen Arten ist bei den Tieren am höchsten, gefolgt von Pilzen, Flechten und Pflanzen.

Der Anteil der Arten, für die die Daten zur Beurteilung des Gefährdungsgrades unzureichend sind, unterscheidet sich ebenfalls zwischen den Organismengruppen. Besonders gross sind die Lücken bei den sehr artenreichen Gruppen der Wirbellosen und der Pilze. Insgesamt werden 17 % der untersuchten Arten der Kategorie "unzureichende Datenlage" zugeordnet.

Die nachstehende Abbildung zeigt die Verteilung der bewerteten Arten auf die verschiedenen Gefährdungskategorien für bestimmte taxonomische Gruppen.

 

Stand der Dringlichkeit und Handlungsebene

Während das Aussterberisiko für 10 844 Arten anhand der Roten Listen bewertet wurde, gelten 2999 Arten (Stand 2025) als national prioritäre Arten. Die Liste der national prioritären Arten gibt Hinweise auf die Dringlichkeit der zum Schutz dieser Arten erforderlichen Massnahmen sowie auf die angemessene Handlungsebene. Weitere Informationen zur Erstellung dieser Liste und zu den verschiedenen Dringlichkeitskategorien und Handlungsebenen finden Sie auf unserer Seite zu den national prioritären Arten.

Etwa ein Drittel der national prioritären Arten wurde der Handlungsebene "Artenförderung" zugeordnet und erfordert daher gezielte und spezifische Erhaltungsmassnahmen.

Von den Arten, denen eine Dringlichkeitsstufe zugewiesen wurde – dies betrifft nur Arten mit dem Aktionsniveau "Artenförderung" oder "Lebensraumförderung" – fallen fast 20 % unter die Kategorie 1 – "dringend" und erfordern daher schnellstmögliche Erhaltungsmassnahmen. Dies betrifft rund 500 Arten.

Abbildung 3 zeigt die Verteilung der verschiedenen Kategorien von Handlungsebenen (links) und Dringlichkeitsstufen (rechts) nach taxonomischen Gruppen.

Abbildung 3: Zahlen aus der Vollzugshilfe UV-2558 (aUV-1709) "Liste der National Prioritären Arten der Schweiz – In der Schweiz prioritär zu fördernde Arten".

Links : Handlungsebene; GL = ganzes Landfläche; ÖI (+GL) = Ökologische Infrastruktur, AF (+ÖI +GL) = Artenförderung Rechts : Dringlichkeitsstufe; 1 = dringend, 2 = notwendig und wichtig, 3 = wünschbar und sinnvoll