National prioritäre Arten

Der Stachelschuppige Wulstling (Amanita solitaria) ist eine von insgesamt 934 prioritären Arten der Schweiz. Photo: Andrin Gross, WSL.

Die Liste der national prioritären Arten umfasst Organismen, für die prioritär Erhaltungsmassnahmen getroffen werden sollten.

Die erste Liste der national prioritären Arten wurde 2011 erstellt, um die Bemühungen auf kantonaler Ebene und im Rahmen der verschiedenen sektoriellen Politiken besser zu koordinieren. InfoSpecies aktualisiert diese Liste im Auftrag des BAFU mithilfe der Expertinnen und Experten der Daten- und Informationszentren und der Koordinationsstellen Artenförderung. Sie wird nun auch durch eine Liste der prioritären Lebensräume auf nationaler Ebene ergänzt (Liste der National Prioritären Arten der Schweiz, Stand 2025 – Publikation, xlsx-Format ; Liste der National Prioritären Lebensräume, Stand 2019 – Publikation).

Während bisher den prioritären Arten eine Prioritätsstufe von "sehr hoch" bis "mittel" zugewiesen wurde, ersetzt die Aktualisierung von 2025 dieses System durch die Zuweisung einer Aktionsstufe sowie eines Dringlichkeitsgrades. Damit wird deutlich, dass alle prioritären Arten bei der Durchführung von Erhaltungsmassnahmen berücksichtigt werden müssen. 

 

Die Informationen aus der Liste der national prioritären Arten sollen den effizienten Einsatz der begrenzten Ressourcen für den Artenschutz erleichtern. Sie dient als Grundlage für die Festlegung von Zielen für Programmvereinbarungen zu Arten, Lebensräumen und deren Vernetzung (RPT) sowie für den Ausbau der ökologischen Infrastruktur.

Diagramm des Verfahrens zur Erstellung der Liste der national prioritären Arten. Quelle: Vollzugshilfe UV-2558 (aUV-1709).

Bei der Erstellung der Liste der national prioritären Arten werden zwei Hauptkriterien berücksichtigt:

  1. Nationaler Gefährdungsgrad 
  2. Internationale Verantwortung der Schweiz

Nicht alle in der Schweiz bekannten Arten können bewertet werden, da für einige Arten Daten zu einem oder beiden Kriterien fehlen.

Der Gefährdungsgrad wird anhand der Roten Listen oder durch Bewertungen von Expertinnen und Experten festgelegt, wenn keine Rote Liste verfügbar ist, aber ausreichende Kenntnisse über die Art vorliegen um den Gefährdungsgrad zu bestimmen.

Die internationale Verantwortung der Schweiz wird anhand der geografischen Verbreitung (Schweiz, Europa oder weltweit) und der genetischen und/oder ökologischen Besonderheit der Schweizer Populationen definiert. 

Die Arten, die auf nationaler Ebene als prioritär eingestuft wurden, erhalten anschliessend

  • eine Handlungsebene

  • einen Dringlichkeitsgrad
  • einen Status hinsichtlich der Notwendigkeit, die Populationen zu überwachen

Die Handlungsebene gibt einen Hinweis auf die geeignete Ebene für die Umsetzung von Massnahmen mit den Zuordnungen "Spezifische Artenförderung", "Spezifische Lebensraumförderung" oder "Massnahmen auf ganzer Landesfläche". Diese Kategorien sind hierarchisch gegliedert. Eine Art, die Spezifische Artenförderung erfordert, profitiert daher auch von spezifische Massnahmen zur Lebensraumförderung sowie von Massnahmen, die die «Ganze Landesfläche» betreffen.

Scarabée pique-prune
Foto: Yannick Chittaro, Juchtenkäfer (Osmoderma eremita), Handlungsebene "Artenförderung", Dringlichkeitsgrad: 1

Der Dringlichkeitsgrad wird für Arten mit der Handlungsebene "Artenförderung" oder "Lebensraumförderung" festgelegt und gibt einen Hinweis darauf, wie dringend Massnahmen umgesetzt oder fortgesetzt werden müssen. 

Dieser Parameter wurde von Expertinnen und Experten auf der Grundlage des Gefährdungsgrades und der internationalen Verantwortung, aber auch unter Berücksichtigung der Erfolgsaussichten von Massnahmen, der Kenntnisse über wirksame Erhaltungsmassnahmen, der jüngsten Entwicklung der Populationen und des Ausmasses der Belastung der Lebensräume festgelegt. Die Dringlichkeit der Umsetzung von Schutzmassnahmen kann "wünschenswert und sinnvoll", "notwendig und wichtig" oder "dringend" sein.

Schliesslich beurteilen die Expertinnen und Experten, ob der Wissensstand über die Populationen ausreichend oder unzureichend ist (d.h. ob Überwachungsmassnahmen zur Verbreitung und/oder Entwicklung der Bestände erforderlich sind).

Entdecken Sie die Zahlen zu den national prioritären Arten auf unserer Seite Zahlen zur Artenvielfalt der Schweiz.