Arten
Die Verbreitungsdaten und Informationen aller wildlebenden Arten der Schweiz werden durch die nationalen Daten- und Informationszentren und die Koordinationsstellen für Artenförderung verwaltet und publiziert. Sie bilden die Grundlage für die Erstellung von Instrumenten der Artenförderung sowie für die Umsetzung von Foschungs- und Artenförderungsprojekten.
Nachfolgend finden Sie Links zu Seiten, die sich mit verschiedenen Themen rund um die Umsetzung des Artenschutzes in der Schweiz befassen.
Instrumente für die Artenförderung
- Rahmendokumente : Das Konzept Artenförderung des Bundesamts für Umwelt BAFU definiert Massnahmen, mit denen die Artenvielfalt in der Schweiz erhalten werden soll. Es ist eine wichtige Grundlage für die Umsetzung des Aktionsplans Strategie Biodiversität Schweiz im Bereich Erhaltung der einheimischen Tiere, Pflanzen und Pilze. Im Zentrum steht die spezifische Förderung der prioritären Arten gemäss der Liste der National Prioritären Arten.
- National prioritäre Arten : Auf unserer Seite zu den national prioritären Arten finden Sie Informationen zur Entstehungsgeschichte dieser Liste, zu ihrer Bedeutung sowie zu den Kriterien, die bei der Erstellung der Liste der national prioritären Arten berücksichtigt wurden.
- Rote Listen : Auf unserer Seite zu den Roten Listen finden Sie Informationen zu deren Erstellung und Nutzen.
- Liste der Endemiten : In der von InfoSpecies erarbeiteten Liste der Endemiten (Stand 2017; pdf; xlsx) werden Arten erfasst, deren bekanntes Verbreitungsareal ausschliesslich auf die Schweiz beschränkt ist (endemisch) oder auf benachbarte Länder übergreift (teilendemisch). Die Kriterien beruhen auf Angaben zur Taxonomie, zum Kenntnisstand und zu den verfügbaren Datengrundlagen sowie auf dem Vorhandensein der Gefährdungseinstufung gemäss Roten Listen. Insgesamt umfasst die Liste 177 Taxa, wovon 39 als für die Schweiz endemisch und 138 als für die Schweiz teilendemisch eingestuft werden.
- Aktionspläne : Auf unserer Seite zu den Aktionsplänen finden Sie Informationen zu den bestehenden nationalen Aktionsplänen und zu den künftigen Aktionsplänen.